Als Gott sprach: „Seid fruchtbar und mehret Euch und füllet die Erde und macht sie Euch untertan“ und das erste Ehepaar segnete, wurde die Ehe (ein heiliges Band) eingesetzt. Dieses Band wurde auch von unserem Herrn Jesus Christus gesegnet. Er hat an der Hochzeit in Kana zu Galiläa teilgenommen. Hier vollbrachte Jesus sein erstes Wunder. Der hl. Ap. Paulus hat dieses Band als „großes Sakrament in Christus und in der Kirche“ (Eph 5,32) bezeichnet.
Voraussetzungen:
- Ziviltrauung muss schon vollzogen sein
- Mitgliedschaft in der Orthodoxen Kirche (Braut, Bräutigam, Trauzeugen)
- Trauzeugen müssen in der Orthodoxen Kirche getraut worden sein
- Teilnahme an religiöser Ehevorbereitung für das Sakrament der Ehe: Gespräche und Beichte
Terminvereinbarungen erfolgen direkt in der Kirche vor/ nach den Gottesdiensten oder per E-Mail an pr.dura(a)rumkirche.at
Mitzubringen sind:
- die Heiratsurkunde (Kopie), bitte ergänzen Sie Beruf und Adresse der Braut und des Bräutigams; Name der Eltern; Name und Adresse der Trauzeugen
- zwei Kerzen, Eheringe
- Bienenhonig oder Wein und Biskotten für die Brautleute
An folgenden Tagen und innerhalb folgender Zeiträume können keine Hochzeiten gefeiert werden:
- während der vier Fastenzeiten, sowie während der eintägigen Fastenzeiten: jeden Mittwoch und Freitag, Erhöhung des heiligen Kreuzes (14. September), Tag der Enthauptung des Vorläufers und Täufers Johannes (29. August).
- während der „Butterwoche”, unmittelbar vor der großen Fastenzeit welche als Vorbereitungszeit für die Fastenzeit gilt.
- während der erleuchteten Woche (erste Woche nach Ostersonntag), am Pfingstsonntag, in der Zeit zwischen Weihnachten und Epiphanie (6. Januar), sowie am Vortag der wichtigsten Feste (im Kalender mit rot gekennzeichnet).
Zur Silberhochzeit (25 Ehejahre), Goldenen Hochzeit (50 Ehejahre) und Platinhochzeit (75 Ehejahre) spricht der Priester ein Gebet und ein Segen.
Die Orthodoxe Kirche erlaubt 3 Eheschließungen, um Geschiedenen, die eine neue Partnerschaft eingehen, nicht ohne Gottes Segen zusammenleben lassen zu müssen. Für die zweite oder dritte kirchliche Trauung wird ein Dispens vom zuständigen Bischof angesucht.